Thema Datenschutz und weitergabe von Daten
Sonstiges
Wie wäre es mit: Lies die AGB? 
Nix dürfen sie ohne deine "schriftliche Einwilligung" - weil du ohne die nämlich nicht bei nem Shop angemeldet bist.
Du gibst deine Einwilligung, dass deine Daten weiter benutzt werden dürfen MEISTENS wenn du anklickst dass du den AGB zustimmst.
Manchmal gibts da noch n Extrakästchen um Häkchen machen zu.
Tust du das nicht, können die auch deine Daten nicht verwenden.
So zumindest meine Wissensstand.
Das weiß ich nicht.
Ich weiß wohl, dass man wenn man beispielsweise bei einem Gewinnspiel o.ä. mitgemacht hat man schriftlich einfordern kann, dass seine Daten gelöscht werden. Wie das bei Onlineshops ist, die du noch aktuell benutzt (davon geh ich nun einfach mal aus), weiß ich nicht.
Ansonsten gibt es aber auch meines Wissens Sammelstellen für Adressen auf die Anbieter zugreifen dort kann man definitiv hin schreiben und die Löschung der eigenen Daten fordern. Genauso wie du wenn dich jemand vom Callcenter anruft fordern kannst, dass du aus deren System gelöscht wirst.
Kann ich obwohl ich die AGB zugestimmt habe, im Nachhinein eine schriftliche Erklärung machen, das ich es nicht möchte das dies mit meinen Daten geschieht?
Natürlich kannst Du das. Die Grundlage, das BDSG, hast Du ja schon erwähnt. AGBs sind hier ein denkbar schlechter Anlaufpunkt, zumal sie nie rechtens oder weisend sein müssen. Oftmals sind viele Einträge, gerade im Bereich Sachmängelhaftung oder eben auch Datenschutz, (bedingt) ungültig - weil unzumutbar oder simpel ungesetzlich. Das wissen aber die Wenigsten und tolerieren / akzeptieren den ganzen Krams.
Ich meine sogar, dass das BGH über die ganze Datenschutzsache für den Sammler entscheiden wollte / entschieden hat. Es ging afaik darum, dass das angesprochene automatische Zustimmen und der ganze Quatsch nicht rechtens sei. Man müsse nicht widersprechen, damit die Daten nicht genutzt würden (was derzeit fast immer der Fall ist), sondern zusagen, dass die Daten genutzt würden. Bin mir da aber wie gesagt nicht sicher und hab idealerweise nix auf Papier 
Bei Löschungsaufforderungen und Auskünften muss man übrigens hartnäckig sein. Viele gerade kleine "Unternehmen" wiegeln das recht schnell ab mit fadenscheinigen Antworten, die keine Bestätigung darstellen. Wenn man da a) keine Frist setzt und b) nicht nachhakt, passiert nix bzw. man erhält keine Bestätigung und es bleibt alles beim Alten. Im Zweifel hilft es immer den Landesbeauftragen für Datenschutz mit zu nennen und ihn im Zweifel auch in Anspruch zu nehmen.
Traurig...
Ich meine sogar, dass das BGH über die ganze Datenschutzsache für den Sammler entscheiden wollte / entschieden hat. Es ging afaik darum, dass das angesprochene automatische Zustimmen und der ganze Quatsch nicht rechtens sei. Man müsse nicht widersprechen, damit die Daten nicht genutzt würden (was derzeit fast immer der Fall ist), sondern zusagen, dass die Daten genutzt würden. Bin mir da aber wie gesagt nicht sicher und hab idealerweise nix auf Papier
Meinst das: ?
http://agb-recht.de/allgemein/klause...-an-agb-recht-zu-messen-happydigits/
Mir gehts ja nicht darum, was die machen (also expliziet ein Onlineshop), sondern in wie weit sie das dürfen ohne meine schriftliche Einwilligung.
Also nach den Gesetzen.
Die Daten sind bei dir zu erheben, ohne deine Mitwirkung dürfen sie keine Daten von dir erheben! -> Nichts dürfen sie ohne Einwilligung.
Details siehe §4 BDSG
Also wenn in den AGB oder Datenschutzbestimmungen nichts von Weitergabe an Dritte steht, haben die nicht das Recht diese weiterzugeben?
Richtig, mit deinen Daten darf nur geschehen, wozu du eingewilligt hast 
Wenn du allerdings zustimmst, ohne zu lesen, dann bist du selber Schuld, denn das ist wie unterschreiben von Blankoschecks. -> Dämlich!
Nun des weiteren: Wenn in der AGB steht, dass die meine Daten für Werbezwecke nutzen werden.
Kann ich obwohl ich die AGB zugestimmt habe, im Nachhinein eine schriftliche Erklärung machen, das ich es nicht möchte das dies mit meinen Daten geschieht?
Da ich ja auch das Recht habe nach § 6 BDSG Abs. 1, meine gespeicherte Daten einzusehen, abändern zu lassen und sogar löschen zu lassen, wenn ich es richtig verstehe.
Kannst du.
In der Realität wird hier aber geschludert, also nachhaken und hoffen

